FAQ - die wichtigsten Fragen zur Handykirrung

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Was ist die Handykirrung?

Die Handykirrung ist ein mit einer elektrischen Fördereinrichtung sowie einer Sendeeinheit ausgestattetes Fass. Auf konkreten Befehl mittels Smartphone (App, Browser oder SMS) oder PC (Browser) gibt die Handykirrung eine gewünschte Menge Kirrgut ab. Zudem kann man den Füllstand und den Batteriestand abrufen.

Wie erfolgt die Abgabe des Kirrgutes?

Das Kirrgut fällt im Anschluss an den Befehl (App, Browser oder SMS) innerhalb der nächsten (maximal) 15 Minuten senkrecht mittig aus dem Fass. Dass Kirrgut wird also nicht gestreut oder anderweitig flächig verteilt. Um zu verhindern, dass andere Wildarten als Schwarzwild das Kirrgut aufnehmen können, kann daher der sog. Kirrtrichter unter der Handykirrung montiert werden. Dieser ist separat im Shop erhältlich und kostet 15 €. Diesen können nur Sauen anheben und anderes Wild so nicht an das Kirrgut gelangen. Durch das transparente Rohr des Trichters kann man zudem auf der Wildkamera sehen, ob und wieviel Kirrgut aktuell angeboten wird. Der Kirrtrichter fasst genau die in den meisten Bundesländern zulässige Menge von 1 kg Mais.

Ist die Nutzung der Handykirrung in meinem Bundesland erlaubt?

Die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Handykirrung hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen ab. Zudem sind die allgemeinen Regelungen zum Kirren und Füttern zu beachten (Menge; Anzahl Kirrungen usw.). Um einen Überblick zu verschaffen, möchten wir hier Stichpunktartig die Rechtslage in den jeweiligen Bundesländern kommentieren:

  • Baden-Württemberg: 1 Kirrung/50 ha; max. 1 Liter pro Kirrung gleichzeitig = Handykirrung zulässig

  • Bayern: geringstmöglicher Umfang: 1 Kirrung/100 ha; max. ca. 1 kg pro Kirrung gleichzeitig = Handykirrung zulässig

  • Berlin: Handykirrung zulässig

  • Brandenburg: nur "geringe Menge" (nicht näher definiert, wohl jedenfalls 1 Liter) pro Kirrung gleichzeitig = Handykirrung zulässig

  • Bremen: Vom 01.05.-15.10. nur gelegentliches Kirren erlaubt; im Übrigen keine Regelungen = Handykirrung zulässig

  • Hessen: 1 Liter/Tag; Kirrgut darf anderem Schalenwild nicht zugänglich sein (Kirrtrichter) = Handykirrung zulässig

  • Mecklenburg-Vorpommern: "gelegentliches Ankirren" erlaubt; max. 3 kg pro Kirrung gleichzeitig = Handykirrung zulässig

  • Niedersachsen: Verwendung von Fütterungseinrichtungen und Behältern zum Kirren untersagt = Handykirrung unzulässig

  • Nordrhein-Westfalen: jegliche Kirrvorrichtungen und Kirrautomaten unzulässig; Handykirrung hält (bei angemessener Nutzung) jedenfalls Mengenvorgaben im Gegensatz zu Pendel- Sautrommel und Streuautomat ein = Handykirrung unzulässig, Verstoß jedoch geringfügiger als bei herkömmlichen Kirrvorrichtungen und Kirrautomaten

  • Rheinland-Pfalz: kirren grds. genehmigungspflichtig; nur kirren von Hand erlaubt; derzeit findet eine (sehr umstrittene) Novellierung des Landesjagdgesetzes statt, Ausgang unklar = Handykirrung (derzeit) unzulässig

  • Saarland: Kirrautomaten erlaubt bis 700g/Tag = Handykirrung zulässig

  • Sachsen: max. 5 kg pro Kirrung gleichzeitig = Handykirrung zulässig

  • Sachsen-Anhalt: "einfache mechanische Vorrichtung" (LJV Sachsen-Anhalt spricht von Futterautomaten) darf Fassungsvermögen von max. 5 kg haben = Handykirrung eher unzulässig (jedoch Reduktion des Fassungsvermögens denkbar)

  • Schleswig-Holstein: "gelegentliches anlocken" erlaubt; Kirrgut darf anderem Schalenwild nicht zugänglich sein (Kirrtrichter) = Handykirrung zulässig

  • Thüringen: Kirrmaterial darf erst dann neu vorgelegt werden, wenn zuvor vorgelegtes Kirrmaterial vollständig vom Wild aufgenommen wurde; max- 1 kg Getreide gleichzeitig vorlegen; technische Einrichtungen zulässig, wenn diese geeignet sind, die Kirrmenge entsprechend zu begrenzen = Handykirrung zulässig

Vom Kirren zu unterscheiden ist das Füttern von Wild. Gefüttert werden darf in den meisten Bundesländern nur in Notzeiten und unter besonderen Voraussetzungen. Die Nutzung der Handykirrung zur Fütterung unterliegt somit strengen Bestimmungen, welche im jeweiligen Bundesland geprüft werden sollten. Melden Sie sich gerne bei weiteren Fragen zur Rechtslage in Ihrem Bundesland!

Wie steuere ich die Handykirrung?

Die Handykirrung kann vom Smartphone aus per App, SMS oder im Browser sowie vom PC aus im Browser gesteuert werden. Man kann die Dauer der Abgabe von Kirrgut einstellen (bis zu 99 Sekunden pro Kirrvorgang = ca. 1 Liter Mais), entscheiden wann gekirrt werden soll (sofort oder späteren Zeitpunkt festlegen) sowie einstellen, ob täglich oder nur einmalig gekirrt werden soll. Nach Abgabe des Kirrbefehls "sofort kirren" kann es bis zu (maximal) 15 Minuten bis zur Abgabe des Kirrgutes dauern. Näheres zur Steuerung der Handykirrung erfährst du hier auf der Seite unter "Die App" und unter "Bedienung".

Ist die App für Android und Apple verfügbar?

Ja, du findest die App unter dem Namen "Handykirrung" sowohl im Apple App Store als auch im Play Store von Google.

Wie montiert man die Handykirrung im Revier?

Es gibt zwei wesentliche Arten die Handykirrung zu montieren: frei hängend an einem Ast/Gestell oder seitlich an einen Baum. Ein Flaschenzug sowie zwei Spanngurte sind im Lieferumfang enthalten. Beide Montagearten sind bewährt und werden in der Bedienungsanleitung erörtert sowie auf dieser Homepage abgebildet.

Kann man auch regelmäßig kirren lassen?

Ja, die Handykirrung ermöglich es einerseits, zu jedem Zeitpunkt einzeln nachzukirren, etwa genau dann, wenn die Sauen auf der Kamera waren oder gerade da sind. Man kann aber auch einen regelmäßigen Zeitpunkt für das Kirren einstellen. Die Menge ist in beiden Fällen ebenfalls frei bestimmbar.

Entstehen im laufenden Betrieb weitere Kosten für den Mobilfunk?

Nein, im Datenmodus entstehen keine weiteren laufenden Kosten. Die Handykirrung wird mit einer IoT-SIM-Karte ausgeliefert. Sowohl bei Nutzung mittels App als auch mittels SMS verbraucht sich das mitgelieferte Guthaben iHv 10 € nur sehr langsam (Jahre). Anschließend kann die Karte aufgeladen oder durch jede handelsübliche PIN freie SIM-Karte ersetzt werden. Im Datenmodus (Steuerung per App oder Browser) entstehen auch für das Ansteuern der Handykirrung keine weiteren Kosten. Weitere Kosten entstehen hingegen bei Steuerung per SMS für den Versand von SMS an die IoT-SIM in Höhe von max. 6 Cent pro SMS. Im SMS Modus entstehen also pro Kirrbefehl Kosten iHv 6 Cent, im Datenmodus (App oder Browser) entstehen keine Kosten. Wer die IoT-SIM gegen eine handelsübliche deutsche SIM-Karte austauscht, kann jedoch seine SMS Flat nutzen und zahlt auch die 6 Cent nicht mehr.

Woher bezieht die Handykirrung ihren Strom?

Die Handykirrung wird mit Standard AA-Batterien (Mignon) oder einem zusätzlichen 20 Ah Lithium-Ionen-Akku betrieben. Mit 16 Batterien läuft die Handykirrung im Schnitt 2-3 Monate. Mit aufgeladenem Lithium-Ionen-Akku verlängert sich die Standzeit um 6-9 Monate auf dann 8 - 12 Monate. Die Batterien können einfach ausgetauscht, der Lithium-Ionen-Akku mit dem mitgelieferten Ladegerät aufgeladen werden.

Für welches Kirrgut ist die Handykirrung geeignet?

Die Handykirrung ist für Mais, Weizen und ähnlich beschaffenes (trockenes) Getreide geeignet.